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Der Wolf in Deutschland

Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten. Schon 1979 wurde er in die Berner Konvention – eine Naturschutzvereinbarung aller europäischen Länder – aufgenommen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) sieht die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von „Managementplänen“ und die Einrichtung besonderer Schutzgebiete für den Wolf vor. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind verboten.

In der DDR war der Wolf eine jagdbare Art, die ab 1984 ganzjährig zum Abschuss freigegeben wurde. Seit der Wiedervereinigung 1990 genießt der Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz höchstmöglichen Schutz. Bis Ende der 1990er Jahre führten einige Bundesländer den Wolf noch als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit.
Anschließend unterlag er für mehr als 10 Jahre im ganzen Bundesgebiet nur dem Naturschutzrecht. Seit September 2012 wird der Wolf im Freistaat Sachsen als einzigem Bundesland wieder zusätzlich im Jagdrecht geführt, aber ohne Jagdzeit.

Zuständig für den Wolf sind die Fach- und Vollzugsbehörden der Länder. Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist in Deutschland eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Für den versehentlichen Abschuss sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten vor. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines oder ein Verbot der Jagd möglich.

Zum Wolfsmonitoring zählt das Erfassen der Anzahl der Wölfe in den einzelnen Lebensräumen. Dabei wird unterschieden zwischen Durchzüglern, standorttreuen Wölfen, Einzeltieren, reproduzierenden Paaren und Rudeln. Die Besiedlung neuer Gebiete erfolgt über Einzeltiere, zu denen jederzeit ein zweites dazu kommen kann. Daher werden vom Bundesamt für Naturschutz längerfristige Besiedlungen durch Einzeltiere auch zu den
lokalen Populationen gezählt.
Bei den Wölfen in Deutschland geht man derzeit – je nach Quelle – von einer jährlichen Wachstumsrate von 30 bis 35% aus, wobei ständig neue Wolfsterritorien hinzukommen.
Anfang 2021 ging man von einer Wolfspopulation in Deutschland von ca. 2000 Individuen aus.

Die Zunahme an Wölfen lässt sich auch an den Verlusten im Straßenverkehr ableiten. So sind von 2000 bis 2020 393 Wölfe dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Land                         Lebensraum                         Population
Deutschland                  47.000 Quadratkilometer         2000 Wölfe
Finnland                      338.000 Quadratkilometer           200 Wölfe
Schweden                    447.000 Quadratkilometer           300 Wölfe
Norwegen                    345.000 Quadratkilometer             56 Wölfe

Bei einer isolierten Population ist eine höhere Anzahl von Individuen erforderlich, während bei Populationen, die mit anderen im genetischen Austausch stehen, eine geringere Individuenzahl ausreicht, um den Fortbestand einer lebensfähigen nicht von Inzuchtdepression betroffenen Population zu gewährleisten. Ist eine Wolfspopulation mit anderen so vernetzt, dass die Zuwanderer genetische und demographische Wirkung haben, kann ein Bestand von mehr als 250 erwachsenen Tieren ausreichen, um als „nicht gefährdet“ eingestuft zu werden. Eine dementsprechende Übertragung von der Liste der streng geschützten Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) in die Liste der geschützten Arten im Anhang V erfordert eine Abstimmung auf Bundesebene mit den Nachbarländern und bedarf der Zustimmung der EU-Kommission. Hier besteht Handlungsbedarf!

Mit steigender Populationsdichte wächst das Risiko der Hybridisierung mit Haushunden. „Vorhandene Hybriden sollten so schnell wie möglich aus der Natur entnommen werden.“ (DBBW)

Bei den vom Wolf verursachten Nutztierschäden in Niedersachsen ist eine gewisse Periodizität erkennbar. Die meisten Übergriffe finden in den Herbst- und Wintermonaten statt, in Frühjahr und Sommer sind es weniger. Eine mögliche Erklärung hierfür ist die Biologie des Wolfs und die Nahrungsverfügbarkeit: Zur Wurfzeit im Mai verringert sich die Streifgebietsgröße der Wölfe, welches dazu führt, dass weniger Nutztiere verfügbar sind.
Zudem gibt es bei vielen anderen Wildtieren auch Nachwuchs, dieser ist für den Wolf leichter zu erbeuten als adulte Tiere. Gegen den Herbst hin werden die Wölfe wieder mobiler, die Streifgebiete vergrößern sich und die jungen Wildtiere sind durch ihr rasantes Wachstum auch keine leichte Beute mehr, somit stellen leicht verfügbare Nutztiere eine
attraktivere Alternative dar.

Die Statistik des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigen, dass der Wolf einen zunehmenden wirtschaftlichen Schaden verursacht. Zu erwähnen sei, dass der Kreisjägermeister Celle, Hans Knoop beklagt, dass aufgrund des Ausbleibens einer Entschädigung, zahlreiche Risse nicht mehr gemeldet
werden.
Herdenschutznahmen sind in der Weidetierhaltung förderungswürdig. Auch können Herdenschutzhunde im ländlichen Raum geeigneten Schutz bieten. Es ist jedoch illusorisch anzunehmen, dass jeder Weidetierhalter Herdenschutzhunde
anschaffen kann und will. Dies kommt für Haltungen mit wenigen Tieren, großen Standweiden, täglichen Wechseln zwischen Weiden und Stall (Milchviehhaltung) und an Touristenhotspots nicht infrage.

Die Liberalen Jäger begrüßen die Rückkehr des Wolfes als natürlichen Bewohner und wichtigen Teil unseres Ökosystems. Seine Rückkehr ist ein großer Erfolg des Artenschutzes.
Da sein Bestand kontinuierlich wächst, fordern wir, den Wolf von der Liste der streng geschützten Tierarten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu streichen und ihn auf die Liste der geschützten Tierarten zu überführen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit soll in Zusammenarbeit mit den Landesministerien und geeigneten Fachgruppen eine Maximalpopulation des Wolfes für die einzelnen Bundesländer definieren und im Sinne eines vernünftigen Ausgleiches zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung, sowohl eine
Quotenjagd mit definierten Entnahmezahlen erlauben als auch eine artgerechte Jagdzeit definieren. „Problemwölfe“ sind unbürokratisch zu entnehmen.
Eine selektive Bejagung ist wiederum mit teils großem Aufwand verbunden. Hat sich erstmal eine große Wolfspopulation erfolgreich etabliert, ist eine Reduktion mit jagdlichen Methoden eine große Herausforderung. Das Wolfsmonitoring muss deshalb bei Erreichen eines oberen Schwellenwertes, die Entnahme anfordern.
Die Ausweisung von Wolfsfreien Gebieten in Ballungsgebieten und Naherholungsgebieten, sowie im kommunalen Bereich ist anzuraten.
Für jeden erlegten Wolf ist ein Protokoll anzufertigen, mit dem das Tier nach vorgegebenem Schema zu beschreiben ist. Dies soll Fehlabschüssen vorbeugen und dem Erhalt der Art dienen.

(Gültigkeit bis 2026)

02.04.2021, Dr. Michael Richter, Friedhelm Röttgen

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Kupieren von Jagdhunden

In Deutschland ist das Kupieren von Hunden grundsätzlich verboten (§ 6 TSchG). Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1b TSchG).

Dahinter steckt die Jahrhunderte alte Erfahrung, dass mehr oder weniger gravierende Schwanzverletzungen bei unkupierten Jagdhunden, insbesondere der rau- und kurzhaarigen Rassen, bei bestimmten Jagdarten auftreten können. Zu diesen Jagdarten gehören z. B. die Stöberjagd auf Schwarzwild in verjüngungsreichen oder mit Brombeeren durchsetzten Waldbeständen. Diese Verletzungen führen bei nicht kupierten Hunden häufig zu sehr schmerzhaften, schwer zu therapierenden Veränderungen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Als Folge davon sind in vielen Fällen teilweise oder totale Amputationen des Schwanzes notwendig. Dies betrifft bestimmte Jagdhunderassen, deren Anatomie und fehlende Behaarung das Auftreten von Schwanzverletzungen prädisponieren.

Die Liberalen Jäger e. V. halten die Beibehaltung der aktuellen Regelung für zwingend geboten. Wir sind uns bewusst, dass das Kupieren von Welpen im frühen Lebensalter ein nicht unproblematischer Eingriff ist. Die bei den Welpen auftretenden Belastungen sind aber unter Tierschutzaspekten mit den bei der Jagd auftretenden gravierenden Schwanzverletzungen und ihrer problematischen Therapie bei älteren Tieren abzuwägen. Vor diesem Hintergrund sind wir der Überzeugung, dass das Kupieren von Welpen bestimmter Jagdhunderassen für die Nutzung bei der Jagd unerlässlich ist, um aus Tierschutzgründen unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Schwanzverletzungen der Hunde im Jagdgebrauch zu vermeiden.

Wir setzten dabei voraus, dass die verantwortlichen Personen bei der Entscheidung im Einzelfall nachweisen, dass der Hund in Zukunft jagdlich geführt wird, z. B. durch entsprechende Prüfungsnachweise der Elterntiere und vertraglich gesicherte Abgabe der Tiere an aktive Jäger. Der Eingriff hat bei bis zu drei Tage alten Welpen durch einen Tierarzt unter Schmerztherapie zu erfolgen, der auch eine Erklärung zur Unbedenklichkeit abgibt. Der Schwanz ist so zu kupieren (max. die Hälfte), dass die Restlänge geeignet ist, die für Hunde mit der Rute verbundene Kommunikation untereinander und Steuerungsfunktion bei der Bewegung erhalten bleibt. Das Kupieren als Rassestandard oder zu kosmetischen Zwecken lehnen die Liberalen Jäger e. V. ab.

Unter diesen Voraussetzungen halten wir die Beibehaltung der aktuellen Regelung im Tierschutzgesetz weiterhin für dringend geboten.

16.03.2021, Prof. Dr. Dr. Franz-Josef Kaup

Gültigkeit bis 2026

(Gültigkeit bis 2026)

16.03.2021, Prof. Dr. Dr. Franz-Josef Kaup

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Wildschaden

Die Normen des Wildschadensersatzrechts sind über 100 Jahre alt und stammen aus einer Zeit, in der Wildschäden die Nahrungsgrundlage und damit die unmittelbare Existenz des Bewirtschafters bedrohten. Heute geht es um eine außergewöhnliche, verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für ein monetäres Risiko. Hinzu kommt, dass die angebauten Produkte heute nicht mehr nur der Erzeugung von Nahrungsmitteln für Mensch und Tier, sondern vermehrt als Rohstoffe zur Energiegewinnung oder für die industrielle Produktion dienen. Aufgrund verschiedener Faktoren, die Jagdausübungsberechtigte nicht zu verantworten haben und beeinflussen können (geänderte Landbewirtschaftung, erhöhtes Angebot an Äsung und Deckung, Bejagungserschwernisse, Klimawandel) sind die Schwarzwildbestände trotz intensiver Bejagung in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen und führen landesweit zu Konflikten mit der Landbewirtschaftung. Dies hat auch ein Ansteigen der finanziellen Belastung von Jagdpächtern zur Folge, die mittlerweile für viele nicht mehr zumutbar und finanziell tragbar ist. Es gibt nur noch wenige Reviere mit Feldanteil, in denen der Wildschadenersatz überschaubar ist. Ansonsten bestehen erhebliche finanzielle Risiken, weil die Entstehung des Wildschadens und seine Höhe einschließlich Wiederholung nicht mehr kalkulierbar ist.

Es ist das Bestreben der LJ, möglichst allen sozialen Gruppen die Pacht einer Jagd zu ermöglichen. Die unbegrenzte Wildschadenshaftung ist geeignet, hier soziale Barrieren zu schaffen: Die Bereitschaft, ein Jagdrevier zu pachten, sinkt mit steigendem Wildschadensrisiko. Eine ausgewogene Regelung des Wildschadensersatzes in Jagdpachtverträgen ist deshalb nicht nur im Interesse der Jagdpächter, sondern auch der Verpächter, die an einer nachhaltigen Verpachtbarkeit ihrer Jagdreviere interessiert sind. Das bewährte Reviersystem bietet dabei die Gewähr, dass die Belange der Grundeigentümer und Bewirtschafter sowie der Jagdausübungsberechtigten gleichermaßen und angemessen gewahrt werden können

Im Sinne der deutschen Jagdgesetze sind Wildschäden in der Landwirtschaft Beschädigungen der genutzten Flächen, deren Saat und Feldfrucht durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.

Das Wildschadensersatzrecht ist derzeit in den §§ 29 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG) normiert. Hiernach hat die Jagdgenossenschaft den durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursachten Schaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, zu ersetzen.

Der Jagdpächter, der die betreffende Jagd gepachtet hat, ist im Regelfall im Jagdpachtvertrag verpflichtet, den Ersatz des Wildschadens teilweise oder ganz zu übernehmen. Jagdpachtverträge beinhalten heute zunehmend eine Wildschadenspauschale. Es gibt auch Pachtverträge, die eine so genannte Spitzabrechnung der tatsächlichen Wildschadensabwehrmaßnahmen beinhalten. Neuere Vertragsmodelle definieren teilweise sehr konkret die zu erstattenden Geldbeträge je geschädigter Pflanze bzw. Fläche. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kann ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen (von der Unteren Jagdbehörde bestellter Wildschadensschätzer) eingeholt werden. Für den Fall, dass der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann, bleibt die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bestehen (Subsidiarität der Haftung). Im Übrigen hat der Geschädigte eine Mitwirkungsverpflichtung zur Verhinderung von Wildschaden nach BJagdG §§ 32 und 34. und eine Meldepflicht innerhalb von einer Woche des entstandenen Schadens. Auch neuer Schaden auf bereits geschädigten Flächen muss unverzüglich erneut gemeldet werden. Ausnahmen bilden forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Hier genügt es zu definierten Meldefristen bei der zuständigen Behörde Schaden zu melden. In Zukunft wird es zunehmend um Verhütung, nicht um Ersatz von Wildschaden gehen.

Die vom zuständigen Landesgesetzgeber Anfang des 20. Jahrhunderts übernommene und bis heute beibehaltene Lösung fußt auf Traditionen, die ihre Ursache in der Jagdgeschichte haben. Schon im frühen Mittelalter unter karolingischer Herrschaft wurden Klagen über hohe Wildschäden laut. Der Wunsch des Adels nach viel Wild für die repräsentative Jagd stand stets im Konflikt zu der Angst der Landbevölkerung um ihre Ernte. Teils wurden Bauern bestraft, wenn sie Wild von ihren Äckern vertrieben. In den Bauernkriegen waren wichtige Forderungen solche zur freien Jagd. Auch später in der Geschichte gibt es Beispiele, wie z.B. im Dritten Reich Weizen für die Ernährung von Kindern umdisponiert wurde, um stattdessen durch die Ernährung von Rotwild besonders eindrucksvolle Trophäen zu ermöglichen.

Das gültige deutsche Bundesjagdgesetz stammt aus dem Jahr 1952 und wurde 1976 und 2011 überarbeitet

Die dabei festgelegte juristische Regelung hält einer aktuellen, die Zurechnungskriterien von Schadenersatz berücksichtigenden Kritik nicht mehr stand. Die Interessenbalance zwischen den beteiligten Personengruppen hat sich grundlegend verändert. Die Ergebnisse der ökologischen und wildbiologischen Wissenschaft, aber auch die geänderten land- und forstwirtschaftlichen Produktionsweisen erfordern eine Neubewertung des auf den rein ökonomischen Aspekt reduzierten Wildschaden.

Wir fordern eine grundlegende Novelle des Wildschadensersatzrechtes §§29ff BJagdG. Es soll eine bundeseinheitliche „Drittelregel“ eingeführt werden, die die anfallenden Kosten des Wildschadens in Zukunft zu je einem Drittel zwischen dem Jagdpächter, der Jagdgenossenschaft, sowie dem Grundeigentümer aufteilt. Dem Grundeigentümer soll das Recht vorbehalten sein, diese Verpflichtung auch Pachtvertrag rückwirkend an anderweitige Flächennutzer weiterzugeben. Individuelle Lösungen einzelner Pachtverträge sollen weiterhin möglich und unberührt bleiben.

Wir fordern weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung zum Wildschaden, aufzunehmen in den §§29ff BJagdG, dass Pflanzen die ausschließlich zum Zweck der Gewinnung von Biomasse und nicht der unmittelbaren Ernährung des Menschen dienen, von der Wildschadenersatzpflicht durch den Jagdpächter oder die Jagdgenossenschaft generell auszunehmen sind.

(Gültigkeit bis 2027)

13.02.2022, Dr. Michael Richter

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Abschaffung der Jagdsteuer

Die Jagdsteuer in Deutschland eine so genannte Realsteuer, ähnlich der Grundsteuer oder Gewerbesteuer, die von den Gemeinden erhoben wird und somit einkommensunabhängig veranschlagt werden. Steuerpflichtig ist dabei grundsätzlich jeder Berechtigte zur Jagdausübung. Mit einem Gesamtsteueraufkommen von knapp 120 Millionen Euro jährlich gehört die Jagdsteuer allerdings zu den eher kleineren Steuerarten in Deutschland. Damit wird sie auch oft als

Bagatellsteuer bezeichnet. Vielerorts ist der bürokratische Aufwand zur Erhebung höher als der für die Kommune zu erlangende reale Nutzen.

Einige Bundesländer sind inzwischen dazu übergegangen keine Jagdsteuer mehr zu erheben. Dazu gehören unter anderem Bayern, Thüringen, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Bereits im Mittelalter gab es in Deutschland eine Jagdsteuer diese bestand jedoch in der Regel nicht aus der Zahlung von Geldern, sondern aus so genannten Naturalabgaben. Das bedeutet der Jäger musste ein Teil seiner Beute an seinen Lehnsherren oder auch an karitative Einrichtungen bzw. an die Kirche abgeben. Dieser Brauch hielt sich bis ins 20. Jahrhundert hinein erst nach Ende des Ersten Weltkriegs wurde schließlich die Jagdsteuer in ihrer heutigen Form in Deutschland eingeführt.

Es gibt für die Jagdsteuer in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Grundlage. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern sind üblicherweise in den Kommunalabgabengesetzen beziehungsweise in der jeweiligen kommunalen Satzung niedergelegt.

Aufgrund dieser Tatsache ist die Erhebung von Jagdsteuer in einigen Bundesländern sogar untersagt. Da sie in anderen Ländern jedoch immer noch erhoben wird (teilweise werden hier nicht unerhebliche Steuerbeträge vom Jagdausübenden gefordert), sorgt die Jagdsteuer in Deutschland immer wieder für hitzige Diskussionen. Eine Pflicht zur Erhebung der Jagdsteuer besteht nicht.

Die organisierte Jägerschaft ist ein anerkannter Naturschutzverband. Eine solche ehrenamtliche Arbeit soll finanziell gefördert und nicht besteuert werden. Die Kosten-Nutzen- Analyse bei der Beurteilung dieser Bagatellsteuer fällt negativ aus.

Die LJ fordern eine bundesweite verbindliche Abschaffung der Jagdsteuer.

(Gültig bis 2027)

13.02.2022, Dr. Michael Richter

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Zu den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2021

Wir „Liberale Jäger“ – als ein Zusammenschluss von Jägern, denen neben der Freude an der Jagd und den damit verbundenen Fragen des Natur- und Tierschutzes eine liberale politische Grundhaltung zu gesellschaftlichen Fragen gemeinsam ist – verfolgen das aktuelle Geschehen und die anstehenden Verhandlungen auf Bundesebene mit großer Spannung und Aufmerksamkeit.

Uns Jägern – als anerkannte Naturschützer – mangelt es bestimmt an der notwendigen Lobby. Themen und Argumente haben wir jedoch einige.
Wir sind froh, liberale Kräfte wie gerade auch die FDP in Deutschland in vielen Themen an unserer Seite zu wissen und gemeinsame Werte zu teilen.

Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen im Bund sowie den aktuell möglichen Partnern der FDP – der SPD und den GRÜNEN – erlauben wir uns Ihnen ein paar Gedanken aus unserer Sicht mit auf den Weg zu geben. Wir haben uns hier auf eine Darstellung der Kernthemen und -Argumente beschränkt. Eine Vertiefung der einzelnen Argumente ließen sich jederzeit bilateral austauschen.

Wir stellen fest; Regeln gibt es bereits mehr als genug. Eine konsequente Anwendung wäre angemessen.

 

Wir liberale Jäger fordern:

  • Keine Verschärfung des Waffenrechts
  • Eine bundesweite Wolfstrategie mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht
  • Eine einheitliche Haltung zum Lebensraum Wald MIT Wild
  • Die verantwortungsvolle Freizeit-Jagd muss gestärkt werden
  • Moderne Technologien müssen waidgerecht und dabei ohne Vorbehalte zügig einsetzbar sein
  • Die Auslandsjagd ist nicht aus Deutschland heraus zu beurteilen
  • Förderungen müssen pragmatisch sein und nicht an Bürokratie scheitern
  • Die Hundeausbildung darf nicht auf Kosten des Tierschutzes eingeschränkt werden
  • Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes muss nachhaltig und gezielt möglich sein

 

Sowohl die SPD als auch die GRÜNEN haben anlässlich des tragischen Vorfalls an einer Tankstelle im September in Idar-Oberstein reflexartig und öffentlichkeitswirksam nach einer erneuten Verschärfung des Waffenrechts gerufen.
Das deutsche Waffenrecht ist bereist jetzt eins der Strengsten!

Die Sachkunde muss bewiesen und ein Nachweis über die persönliche Eignung muss erbracht werden. Auch das generelle Nachweisen eines Bedürfnisses muss erfolgen – wird also im Vorhinein pauschal in Abrede gestellt. Die existierenden Anforderungen für legale Waffenbesitzer sind bereits immens hoch.

Wir liberale Jäger finden, solche lauten Reflexe stellen alle legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht. Das faktisch auch diese Tat nicht mit einer legalen Waffe begangen wurde, wird erneut ignoriert. Dass neben einer anstrengenden Debatte hier allein auch emotional immer wieder gegen Jäger und Sportschützen Stimmung gemacht wird, empfinden wir als unangemessen und unnötig.

Von Ihnen würden wir uns wünschen, zu einer deutlich stärkeren Versachlichung solcher Debatten weiter beizutragen. Darüber hinaus vielleicht sogar proaktiv positive politische Botschaften zu senden.

Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts darf es nicht geben!

Das Thema „Wolf“ erhitzt immer wieder die Gemüter. Derzeit werden maximal „Problemwölfe“ dezidiert und nach Bewertung der zuständigen Landesregierungen entnommen. Diese Herangehensweise wirkt nicht nur wenig faktisch zudem konfrontiert sie betroffene Jäger immer wieder mit Wolfsgegnern, erheblichen Emotionen sowie einem krassen Fokus. Auch die Wahrscheinlichkeit eines Fehlabschusses ist bei einer Freigabe eines einzelnen Tieres nicht von der Hand zu weisen. Als Jäger kann man es hier nur falsch machen.

Wir liberale Jäger denken, dass eine Wolfsdichte bundesweit definiert und gesteuert werden muss. Der Wolf zieht im Jahr oft große Strecken, die sich weiter über Grenzen von Bundesländern erstrecken. Ein vom Föderalismus abhängiger Umgang mit dem Thema Wolf wird der Komplexität und Größe nicht gerecht.

Zudem muss endlich ein objektiver und klarer Rechtsrahmen für die Jägerschaft geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass diese maximal Erfüllungsgehilfe von zarten Versuchen der Wolfsregulierung ist und im Extremfall persönlich mit empfindlichen Reaktionen einzelner Militanter rechnen muss.

Von Ihnen wünschen wir uns Ihre Initiative für eine bundeseinheitliche Regelung sowie einem daraus resultierenden rechtssicheren Rahmen. Eine Romantisiererei muss aufhören.
Der Wolf muss bundesweit gemanaged werden. Er gehört ins Jagdrecht. Und sein Schutzstatus gehört aufgehoben.

Genau wie beim Wolf wurden in den letzten Jahren viele Debatten emotionalisiert und ideologisch getrieben geführt. Eine faktische Debatte sowie Regelung fand nicht statt. Viel mehr wurden in einigen Bundesländern “Wald” und “Wild” politisch motiviert zu ausschließlichen Gegensätzen erklärt. Ein Wettlauf und Überbietungswettbewerb politischer Akteure und Forderungen hat bereits eingesetzt. Dabei ist der Wald Lebensraum und Ökosystem. Das Schalenwild gehört genauso zu ihm und ist zu akzeptieren. Eine weitere blinde Reduzierung bspw. des Rotwildes würde zu einer genetischen Verkümmerung führen. Das wäre mit dem Artenschutz nicht vereinbar.

Wir liberale Jäger sind der Auffassung, dass auch dieser emotionalen und ländergetriebenen Debatte eine faktische Grundsatzregelung auf Bundesebene dringend zuvorkommen muss.

Wir wünschen uns daher von Ihnen Ihren Einsatz für eine solche Grundsatzregelung, welche das nachhaltig Verbindende von Wald und Wild hervorhebt und für ein Ende eines Länder-Überbietungswettbewerbes sorgt.

In den vergangenen Jahren wurde der Begriff „Hobby-Jagd“ verstärkt auch öffentlich und politisch missbilligend benutzt und die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jägerschaft auf ein „blindes Abknallen“ reduziert.
Wir liberale Jäger sind der Auffassung, dass die verantwortungsvolle Freizeit-Jagd einen erheblichen Anteil der Arbeit für ein artenreiches, vielfältiges und nachhaltiges Ökosystem leistet. Weiterhin werden hier auf freiwilliger Basis erhebliche Stunden wie Geldbeträge in die Hege, die Verkehrssicherung sowie den Seuchenschutz investiert. Es werden Blühwiesen und Wildäcker angelegt. Schutzzäune und -Maßnahmen errichtet. Verunfalltes Wild geborgen, aktiv in den Seuchenschutz der Bundesrepublik investiert, mitgearbeitet an einer nachhaltigen Entwicklung der bundesweiten Waldflächen, Rückzugsgebiete für den individuellen Artenschutz ermöglicht, … – die Zeit “mit einer Waffe im Wald” ist für den seriösen Jäger ein Bruchteil von unter 10% dessen, was er real in das hochkomplexe Ökosystem freiwillig in seiner eigenen Freizeit investiert.

Jagd ist angewandter Naturschutz!

Wir wünschen uns von Ihnen ein Eintreten für die Freizeit-Jagd, eine öffentliche Wertschätzung des gesamtheitlichen Bildes “Jagd” sowie die Anerkennung der tagtäglich geleisteten, ehrenamtlichen Arbeit.
Reine Berufsjäger sind nicht die Antwort auf die hochkomplexe Arbeit der aktuellen Jägerschaft.

Derzeit sind nahezu bundesweit Wärmebild-Vorsatz-Geräte für die Jagd auf Schwarzwild und damit einhergehende Seuchenprävention (bspw. im Rahmen der ASP) zugelassen. Weitergehende Technik, wie bspw. Infrarot-Aufheller, sind derzeit nicht zugelassen – würden die Sicherheit und Genauigkeit gezielter Jagd jedoch immens erhöhen.

Auch die Berücksichtigung von Schalldämpfern bei bspw. Lärmschutzbereichen im Umkreis von Schwarzstorch-Horsten findet aktuell nicht statt. Dies erzeugt große Zonen, die derzeit zum vorbeugenden Seuchenschutz aber auch zur Raubwildbejagung (bspw. dem Waschbären) unbejagt bleiben.

Wir liberale Jäger meinen, dass der bewusste und technologieoffene Einsatz jeglicher Technik eine Verbesserung – seltenst eine Verschlechterung – gezielter Jagd ermöglicht.
Ein deutlich sichereres Ansprechen, gezielterer Eingriff sowie damit einhergehende minimalinvasive Entnahme von Kreaturen sind waidgerecht. Unser Ziel ist es, maximal waidgerecht zu bejagen und die Sicherheit so hoch wie nur möglich zu halten.

Von Ihnen als FDP wünschen wir uns eine bundeseinheitliche und Technologie-offene Haltung zur Jagd, wo es sinnvoll erscheint. Es geht hierbei um eine sicherere, effizientere und effektivere Bejagung – nicht um eine Maximierung von Jagdzeiten oder -Möglichkeiten. Der Einsatz moderner Technik steht keinesfalls im Widerspruch zu unserem traditionsreichen Handwerk. Vielmehr unterstützt er unser oberstes Gebot; waidgerecht zu werken.

Technologien wie Infrarotaufheller und Nachtzielgeräte sind bundesweit freizugeben. Neue Technologien müssen faktisch-kritisch begleitet werden – immer mit dem Ziel diese schnellstmöglich einer verantwortungsbewussten und waidgerechten Nutzung zuzuführen.

Die Auslandsjagd polarisiert. Wird sie ebenfalls emotional und nicht faktisch betrachtet. Schnell werden Urteile gefällt und es wird sich erhoben über die einzelnen Länder, deren Regelungen sowie Grundlage.

Wir liberale Jäger empfinden eine solche moralische Erhabenheit unangemessen und deplatziert.
Wir wünschen uns von Ihnen ein Eintreten für die gesetzgeberische Akzeptanz ausländischer Jagdgesetze.

Die Gesetzgebung des jeweiligen Landes, wo gejagt wird, hat zu gelten. Auch eine Einfuhr der dort legal gejagten Trophäen muss möglich sein. Geschützte Arten des jeweiligen Landes sind natürlich konsequent von diesen liberalen Regelungen auszunehmen.

Naturschutzmaßnahmen werden aktuell zwar gefördert, jedoch scheitern diese oft an der Realität. Bspw. muss für eine nachhaltige Anlage von Blühstreifen auch Rücksicht auf frostempfindliche Arten genommen werden – diese Rücksicht steht jedoch teils im Widerspruch zu Terminvorgaben der Maßnahmen.

Wir liberale Jäger denken, ein pragmatischer und zugleich nachhaltiger Umgang mit dem Thema Naturschutz sowie Steuergeld geht anders.
Wir fordern von Ihnen eine Ermöglichung pragmatischerer Fördermöglichkeiten. Die natürlich berechtigt ausgezahlt werden muss.

Die bürokratischen Hürden dürfen jedoch nicht die Realität aushebeln und Maßnahmen sinnfrei werden lassen.

“Jagd ohne Hund ist Schund.” Dabei geht es nicht nur um die bequemen Annehmlichkeiten, die uns Menschen die Jagd erleichtern. Ein gezieltes Nachsuchen von krankem Wild vermeidet langes Leid. Ein direktes Apportieren von erlegtem Wild ermöglicht eine hygienische und vollumfängliche Verwertung des Wildes.

Hunde lernen auf natürlichem Weg durch Erfahrung. Die konzentrierte Hundeausbildung verkürzt ein natürliches “Trial-And-Error” auf gezielte Lerneffekte. Dazu ist auch die kontrollierte Ausbildung an lebendem Wild notwendig.

Wir liberale Jäger denken, eine Jagd ohne ausgebildete Hunde wäre fahrlässig. Es wäre nicht nur Verschwendung des erlegten Wildes. Vor allem wäre es pure Tierquälerei.
Wir bitten Sie, ideologisch getriebene Gesetzgebung zu Lasten der praktischen Hundeausbildung zurückzudrehen. Geben Sie der Waidgerechtigkeit und dem Tierschutz wieder eine Chance!

 

Die deutschen Waldbesitzer leisten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Ein Hektar Wald speichert rund 8t CO2. Eine wirtschaftliche Nutzung des Waldes ist nachvollziehbar und muss auch zukünftig möglich sein. Die privaten Waldbesitzer bewirtschaften seit Jahrzehnten, teils Jahrhunderten, nachhaltig unsere Wälder. Mittlerweile werden Technologien wie bspw. Windkraft ebenfalls forciert in das Ökosystem Wald eingebracht. Sie sollen, so die Befürworter, eine klimafreundliche und nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der deutschen Waldflächen ergänzend ermöglichen. Wir sehen diese „nachhaltige Ergänzung“ nicht und fürchten stattdessen eine Zerstörung des komplexen Ökosystems Wald, nur um ideologiegetriebene Technologien mit der Brechstange durchzusetzen.

Wir liberale Jäger denken, dass die Eigeninteressen den Waldbesitzer nachvollziehbar sind. Dennoch dürfen diese nicht zur Zerstörung des Okösystems Wald führen.
Von Ihnen als FDP wünschen wir uns, die Herstellung eines faktischen Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichen und liberalen Interessen der Waldbesitzer und nicht- invasiven Eingriffen in das Ökosystem Wald.

Aufgrund des generell wichtigen Beitrags unserer Wälder zum Erhalt der biologischen Vielfalt ist jedoch ein Errichten von Windenergieanlagen darin grundsätzlich abzulehnen. Dies gilt auch für temporär unbestockte Kalamitätenflächen.

22.10.2021, Liberale Jäger Arbeitsgruppe „Koalitionsverhandlungen“

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