Verbot von Bleimunition auf Schießständen

Gemeinsame Medieninformation der FDP NRW und der Liberalen Jäger vom 30.05.2023

Schießstände sind unabdingbar für Jäger, um ihren jagdrechtlichen Pflichten nachzukommen. Regelmässiges Übungsschießen für alle Jägerinnen und Jäger zur Sicherstellung ihrer Schiessfertigkeit für eine waidgerechte Jagdausübung, ist verpflichtend.

Wir lehnen es ab, dass bleihaltige Munition auf Schießständen verboten wird. Auch das Schützenwesen hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition und ist auf die Schießständen angewiesen.

Und schon heute werden die bleihaltigen Geschosse durch Kugelfänge abgefangen und recycelt. Schießvorrichtungen umzurüsten bedeutet für Betreiber und Vereine horrende Mehrkosten.

„Wenn es um das Verschießen von Blei generell geht, gibt es für Pulverschützen keine Alternativen“, ergänzt Daniel Fraske von den Liberalen Jägern.

Das europarechtlich geplante Bleimunitionsverbot bewirkt, dass alle Schießstände umgerüstet werden müssten.

Auch die CDU im Landtag NRW spricht sich gegen ein Bleiverbot auf Schießständen aus; die Grünen halten vehement dagegen. Die schwarz-grüne Landesregierung muss sich jetzt ehrlich machen. Und CDU und Grüne müssen im Verbotsfall die Schießstandbetreiber in Nordrhein-Westfalen bei der Bewältigung der hohen Mehrbelastungen unterstützen“, sagt Dietmar Brockes, Sprecher für Umwelt und Naturschutz in der FDP-Landtagsfraktion NRW.

Wir erkennen die Bemühungen der Europäischen Chemikalienagentur und der Europäischen Kommission an, den Bleieintrag in die Natur per se zu minimieren. Jedoch bedarf es weiterhin einer intensiven Forschung zu tierschutz- und umweltgerechten Alternativen zu Bleimunition.

(FR)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*